Leider ist Nürnberg - Hamburg - Nürnberg nicht in 10h zu schaffen für einen Fahrer mit Fahrerkarte um wieder nach Hause zu kommen!
Moin Leute!
Nur, damit ihr Euch nicht zu viele Gedanken wegen der Fahrerei macht. Da wir alle wohl eher privat unterwegs sind, wenn wir die Schätzchen abholen, sind Fahrerkarten, Fahrtenschreiber, Lenkzeiten und insbesondere das Sonntagsfahrverbot(!!) VÖLLIG UNABHÄNGIG von der LKW-Größe absolut UNINTERESSANT. Das alles gilt NUR für den "gewerblichen Güterkraftverkehr".
Also dann, fröhliches Gasgeben...
Gruß
Marcus
Nichtgewerbliche Fahrten sind
bis 7,5 t zul.Gesamtgewicht des Fahrzeuges freigestellt. Damit ist die Privatfahrt von der Anwendung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften nach den Sozialvorschriften im Straßenverkehr freigestellt.
Das Kontrollgerät im Fahrzeug muss folglich nicht betrieben werden. Es kann auf "out of scope" geschaltet werden. Dann speichert das Gerät die Fahrt als "nicht den Vorschriften unterliegend". Das Schalten ist bei einer Privatfahrt aber freiwillig. Sie benötigen keine Fahrerkarte.
Bei einer Kontrolle sollten Sie den privaten Zweck der Fahrt den Kontrollbeamten glaubhaft machen können, insbesondere falls Sie selbst Unternehmer sind und/oder der Augenschein eine gewerbliche Fahrt vermuten lässt.
Hinweis
Digitale Kontrollgeräte speichern die Fahrdaten im Massenspeicher unter "unbekannter Fahrer", wenn keine Karte gesteckt ist. Daten wie Lenkzeiten, Standzeiten und Geschwindigkeit können (z.B. im Falle eines Unfalles) ausgelesen werden.
Die StVO gilt!
Mit freundlichen Grüßen
Alois Kiesel
Regierung von Mittelfranken
- Gewerbeaufsichtsamt -
90336 Nürnberg
Telefon: +49 911 928-2853
Telefax: +49 911 928-2999
ePost: : mailto:gewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.de
Website:
www.regierung.mittelfranken.bayern.de